<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: LG Hamburg &#8211; Urteil Az. 312 O 142/09 &#8211; komische Interpretationen</title>
	<atom:link href="http://elradon.me/blog/lg-hamburg-urteil-az-312-o-14209-komische-interpretationen.html/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://elradon.me/blog/lg-hamburg-urteil-az-312-o-14209-komische-interpretationen.html</link>
	<description>Weil es doch so viel zu schreiben gibt!</description>
	<lastBuildDate>Sun, 28 Aug 2011 11:28:14 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.2.1</generator>
<xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" />
	<item>
		<title>Von: Seb</title>
		<link>http://elradon.me/blog/lg-hamburg-urteil-az-312-o-14209-komische-interpretationen.html/comment-page-1/#comment-3255</link>
		<dc:creator>Seb</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 17:30:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://elradon.me/?p=437#comment-3255</guid>
		<description>&quot;Bei dem im Urteil angesprochenen Sachverhalt ist es nicht anders. Die E-Mail wird korrekt an den fremden Mailserver (“Briefkasten”) &#252;bergeben, doch die E-Mail erreicht letztendlich nicht den Empf&#228;nger, obwohl dieser die E-Mail unter normalen Umst&#228;nden sehr wohl h&#228;tte erhalten k&#246;nnen.

Warum sollte man nun bei dem Kommunikationsinstrument E-Mail dem Absender der Nachricht ein Risiko zurechnen, welches in der realen Welt auch nicht bei ihm liegt? Der Absender tr&#228;gt das Risiko des Weges, der Empf&#228;nger das Risiko seines Herschaftsbereich.&quot;

Ob der Mailserver des Empf&#228;ngers zum seinem Machtbereich geh&#246;rt, darf auch diskutiert werden. Ich w&#252;rde das bei gr&#246;&#223;eren Anbietern wie gmx, google, msn anzweifeln. Der &quot;Briefkasten&quot; des Empf&#228;ngers ist letztlich das Postfach seines E-Mail-Programms. Erst durch das herunterladen der Mail vom Mailserver befindet sich die Mail auf dem PC des Empf&#228;ngers.

Zum zweiten Teil kann ich allerdings nur meine Verwirrung mitteilen. Beim realen Briefverkehr muss der Abensender im Zweifelsfalle die Zustellung nachweisen, z.B. mit Einschreiben + R&#252;ckschein.

Dass die E-Mail als BCC an einen Kolegen gesant wurde, kann offensichtlich nicht als Zustellungsnachweis herhalten, da die Zustellungswege zum Empf&#228;nger und zum Kolegen deutlich unterschiedlich sein d&#252;rften.

Au&#223;erdem sollte der Punkt &quot;normale Umst&#228;nde&quot; diskutiert werden. Normale Umst&#228;nde in der Welt des Freemailings sind, dass mein Mail-Provider mir eine Anti-Spam-L&#246;sung anbietet. Solche Programme sind niemals 100% zuverl&#228;ssig und k&#246;nnen demnach auch Anwaltsschreiben f&#228;lschlicherweise als Spam erkennen.

Mein pers&#246;nliches Fazit 1: Eine E-Mail sollte als rechtsg&#252;ltig zugestellt gelten, wenn der Empf&#228;nger dies mit einer E-Mail seinerseits best&#228;tigt hat. Einige gr&#246;&#223;ere Firmen (zB Vodafone) senden standardm&#228;&#223;ig Empfangsbest&#228;tigungen. 
Pers&#246;nliches Fazit 2: Das Landgericht Hamburg hat nicht die n&#246;tige Kompetenz, um eine derart grundlegende Entscheidung zu treffen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Bei dem im Urteil angesprochenen Sachverhalt ist es nicht anders. Die E-Mail wird korrekt an den fremden Mailserver (“Briefkasten”) &#252;bergeben, doch die E-Mail erreicht letztendlich nicht den Empf&#228;nger, obwohl dieser die E-Mail unter normalen Umst&#228;nden sehr wohl h&#228;tte erhalten k&#246;nnen.</p>
<p>Warum sollte man nun bei dem Kommunikationsinstrument E-Mail dem Absender der Nachricht ein Risiko zurechnen, welches in der realen Welt auch nicht bei ihm liegt? Der Absender tr&#228;gt das Risiko des Weges, der Empf&#228;nger das Risiko seines Herschaftsbereich.&#8221;</p>
<p>Ob der Mailserver des Empf&#228;ngers zum seinem Machtbereich geh&#246;rt, darf auch diskutiert werden. Ich w&#252;rde das bei gr&#246;&#223;eren Anbietern wie gmx, google, msn anzweifeln. Der &#8220;Briefkasten&#8221; des Empf&#228;ngers ist letztlich das Postfach seines E-Mail-Programms. Erst durch das herunterladen der Mail vom Mailserver befindet sich die Mail auf dem PC des Empf&#228;ngers.</p>
<p>Zum zweiten Teil kann ich allerdings nur meine Verwirrung mitteilen. Beim realen Briefverkehr muss der Abensender im Zweifelsfalle die Zustellung nachweisen, z.B. mit Einschreiben + R&#252;ckschein.</p>
<p>Dass die E-Mail als BCC an einen Kolegen gesant wurde, kann offensichtlich nicht als Zustellungsnachweis herhalten, da die Zustellungswege zum Empf&#228;nger und zum Kolegen deutlich unterschiedlich sein d&#252;rften.</p>
<p>Au&#223;erdem sollte der Punkt &#8220;normale Umst&#228;nde&#8221; diskutiert werden. Normale Umst&#228;nde in der Welt des Freemailings sind, dass mein Mail-Provider mir eine Anti-Spam-L&#246;sung anbietet. Solche Programme sind niemals 100% zuverl&#228;ssig und k&#246;nnen demnach auch Anwaltsschreiben f&#228;lschlicherweise als Spam erkennen.</p>
<p>Mein pers&#246;nliches Fazit 1: Eine E-Mail sollte als rechtsg&#252;ltig zugestellt gelten, wenn der Empf&#228;nger dies mit einer E-Mail seinerseits best&#228;tigt hat. Einige gr&#246;&#223;ere Firmen (zB Vodafone) senden standardm&#228;&#223;ig Empfangsbest&#228;tigungen.<br />
Pers&#246;nliches Fazit 2: Das Landgericht Hamburg hat nicht die n&#246;tige Kompetenz, um eine derart grundlegende Entscheidung zu treffen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>

